Ein geschütztes Kulturgut
AOP (Appellation d’Origine Protégée) ist ein Qualitätszeichen, das vom Schweizer Gesetz geschützt wird. Es wird jenen Produkten verliehen, die in ihrer Ursprungsregion verwurzelt sind und dort eine langjährige Tradition aufweisen. Ein AOP-Produkt darf nur so benannt werden, sofern es in einer klar definierten Ursprungsregion produziert wird. Für den Ribelmais umfasst dieses Gebiet das St. Galler Rheintal, Werdenberg, Sarganserland und sechs Bündner Gemeinden, sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Rheintaler Ribelmais AOP ist seit 2000 als zweites Schweizer Produkt AOP geschützt. Seit 2011 sind die Schweizerischen AOP Produkte auch in der EU geschützt.
Die Produktion und Verarbeitung von Rheintaler Ribelmais AOP muss gemäss den Qualitätsbestimmungen des Pflichtenheftes erfolgen. Die Einhaltung wird durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle geprüft.
Wer sich für ein AOP-Produkt entscheidet, dem wird Folgendes garantiert:
Weitere Informationen zu AOP findest Du hier.