AOP

Ein geschütztes Kulturgut

AOP (Appellation d’Origine Protégée) ist ein Qualitätszeichen, das vom Schweizer Gesetz geschützt wird. Es wird jenen Produkten verliehen, die in ihrer Ursprungsregion verwurzelt sind und dort eine langjährige Tradition aufweisen. Ein AOP-Produkt darf nur so benannt werden, sofern es in einer klar definierten Ursprungsregion produziert wird. Für den Ribelmais umfasst dieses Gebiet das St. Galler Rheintal, Werdenberg, Sarganserland und sechs Bündner Gemeinden, sowie das Fürstentum Liechtenstein.

Das geografische Anbaugebiet des Rheintaler Ribelmais

Das geografische Anbaugebiet des Rheintaler Ribelmais

Rheintaler Ribelmais AOP ist seit 2000 als zweites Schweizer Produkt AOP geschützt. Seit 2011 sind die Schweizerischen AOP Produkte auch in der EU geschützt.

Hans Oppliger, Regierungsrat Josef Keller und Rolf Künzler feiern im 2000 die Aufnahme des Rheintaler Ribelmais als Schweizer Produkt AOP

Hans Oppliger, Regierungsrat Josef Keller und Rolf Künzler feiern im 2000 die Aufnahme des Rheintaler Ribelmais als Schweizer Produkt AOP

Die Produktion und Verarbeitung von Rheintaler Ribelmais AOP muss gemäss den Qualitätsbestimmungen des Pflichtenheftes erfolgen. Die Einhaltung wird durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle geprüft.

Wer sich für ein AOP-Produkt entscheidet, dem wird Folgendes garantiert:

  • Eine traditionelle Spezialität mit geschichtlichem Hintergrund
  • Ein Produkt das Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Region schafft
  • Eine neutrale und unabhängige Zertifizierungsstelle.

Weitere Informationen zu AOP findest Du hier.